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In arte voluptas
Schlaraffia > Ob der Hamel <
Das allzeyt fröhliche Rattenfängerreych
Uhuversitätssippung
Reglement für das Studium an der Freien MünchhausenUHUversität für wahre Schlarattologie Jeder Sasse, gleich, welchen schlaraffischen Standes, hat das Recht, sich an der Freien MünchhausenUHUversität des Reyches „Ob der Hamel“ zu immatrikulieren. Die Anmeldung hat beim geheimben OberUHUversitätssecretarius auf einer Uhuversitätssippung zu erfolgen. Im Zuge seines Studiums der Schlarattologie kann er aufgrund von wissenschaftlichen Arbeiten akademische Grade erwerben. Die akademischen Grade sind in rangspezifisch aufsteigender Folge festgelegt und können nur in der festgelegten Reihenfolge erworben werden. Voraussetzungen für den Erwerb der Grade sind jeweils dem Reych auf der Uhuversitätssippung vorzutragende Vorlesungen. Die akademischen Grade sind: stud.rer.schlaratt. cand. rer. schlaratt. Dr. rer. schlaratt. Unordentlicher Professor Ordentlicher Professor Außerordentlicher Professor Außerordentlich unordentlicher Professor Deckhan Jeder erworbene akad. Grad wird durch das Erlangen eines höherwertigen Grades getilgt und durch den neuen Grad ersetzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind der „Dr. rer. schlaratt.“ und der „Außerordentlich unordentlicher Professor“. Diese beiden Grade behält der Inhaber auf Lebenszeit. Die Vorlesungen zum Erwerb des „stud. rer. schlaratt.“ und des „cand. rer. schlaratt.“ sind in der Wahl des Themas frei. Die Themen der Dissertationen und der jeweiligen Habilitationen müssen sich wenigstens im weitesten Sinne und im schlaraffischen Sinne humorvoll mit dem Rattenfängerreych beschäftigen. Die Vorlesungen sind bis spätestens 2 der Wochungen vor der Uhuversitätssippung beim Kantzelarius des Rattenfängerreyches einzureichen. Die Arbeiten müssen selbst gefechst und noch zu keinem anderen Anlass verwendet worden sein. Die Zulassung der Arbeit zum Vortrag wird vom Rektor und dem OberUHUversitätssecretarius entschieden. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Kandidaten unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Über die Vergebung der akademischen Grade entscheiden der Rektor und der OberUHUversitätssecretarius. Jeder Inhaber des höchsten Professorengrades hat das Recht, auf Uhuversltäts-sippungen Vorlesungen zu halten. Bei der Immatrikulation erhält jeder Studiosus ein Studienbuch, das er stets vor der Sippung dem OberUHUversitätssecretaius vorzulegen hat, Vorlesungen sind persönlich vorzutragen.